Kinder- und Jugendschutz im Ballroom Berlin e.V.

Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz soll das Wohl von Kindern und Jugendlichen schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung fördern:

§4 Bundeskinderschutzgesetz
„…in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder  Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder  des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.“

Kinder- und Jugendschutz ist ein wichtiger Bestandteil und Wert der Arbeit in den Berliner Tanzsportvereinen und im Landestanzsportverband Berlin selbst. Daher hat der Ballroom Berlin e.V. Berlin in seiner Satzung einen entsprechenden Passus enthalten.

„Der Ballroom Berlin e.V. setzt sich für das Wohlergehen von jungen Menschen ein. Dabei übernehmen wir in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser besonderen Verantwortung bewusst. Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er stellt sich zur Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor jeder Art von Gewalt zu initiieren. Jede Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität oder körperlicher Geschlechtsmerkmale ist untersagt. Einzelheiten werden in einem Präventionskonzept zum Kinder- und Jugendschutz geregelt.“

Darüber hinaus haben wir uns im Verein einem Ehrenkodex unterworfen. In diesem erklären die Unterzeichnenden:

  • Ich gebe dem persönlichen Wohlergehen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen und beruflichen Zielen.
  • Ich achte die Eigenart jedes Kindes und Jugendlichen und helfe, seine Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
  • Ich leite Kinder und Jugendliche bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber an.
  • Tanzen ist eine Sportart, bei der direkter und enger Körperkontakt eine große Rolle spielt.
  • Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen ernst und achte darauf, dass auch Kinder und Jugendliche untereinander diese Grenzen respektieren.
  • Ich achte das Recht des mir anvertrauten Kindes und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und übe keine Form der Gewalt – sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art – aus.
  • Ich beziehe aktiv Stellung gegen jede verbale oder nonverbale Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Sexismus.
  • Ich biete den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
  • Ich richte sportliche und außersportliche Angebote stets nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen aus und setze kind- und jugendgerechte Methoden ein.
  • Ich trage dafür Sorge, dass die Regeln des Tanzsports eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping, Drogen und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
  • Ich bin Vorbild für die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen, vermittele stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln und handele nach den Gesetzen des Fairplay.
  • Ich bin bei den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen aufmerksam gegenüber Anzeichen von Kindeswohlgefährdung.

Weiterführende Informationen gibt es bei der  Deutschen Tanzsportjugend

Als Ansprechpartner im Ballroom Berlin e.V. stehen zur Verfügung:

Kinder- und Jugendschutzbeauftragter: 
Holger Pfützner (Email: vorstand@ballroom-berlin.de)