Der Tanzsportverein Ballroom Berlin e.V. wurde am 06.12.2022 gegründet.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Tanzsportes im Sinne des §52 Absatz 2 Nr. 21 AO.
Der Ballroom Berlin e.V. fördert sportlicher Übungen und Leistungen im Tanzsport, den Breiten- und Wettkampfsports für Jugendliche, Erwachsene und Senioren, berechtigt seine Mitglieder zur Teilnahme am regelmäßigen Training
und an Wettkämpfen, fördert die Organisation und Durchführung von Tanzveranstaltungen aller Art, unterbreitet sportliche Angebote zur Rehabilitation, Gesundheitsförderung & Sporttherapie und organisiert Öffentlichkeitsarbeit
im Interesse des Tanzsportes.